Stand 20. April 2022
GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz - Allgemeinverbindlicherklärung
Dem Gesuch der Vertragsparteien VSSM, Unia und Syna um Wiederinkraftsetzung der Allgemeinver-bindlicherklärung (AVE) des GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz wurde gemäss Bundesratsbe-schluss vom 20.04.2022 entsprochen.
Ab dem 01.06. 2022 wird der GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz für das ganze Schreinergewerbe im Verbandsgebiet des VSSM wieder gültig sein. Somit werden auch die Nichtmitgliedsbetriebe wieder beitragspflichtig. Als nächsten Schritt erwarten wir die AVE für den arbeitsrechtlichen GAV 2022 – 2025. Wir hoffen, dass während der öffentlichen Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) keine Einsprachen eingehen, die den AVE-Prozess ver-längern.
Wichtige Grundlagen sind bereits auf der Homepage der ZPK www.zpk-schreinergewerbe.ch publiziert:
- GAV 2022 – 2025 (Arbeitsrecht)
- GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz
- Mindestlohntabelle 2022
- Erhebung Beiträge ZPK
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Andreas Schäder, Geschäftsleiter
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